Auch ein interessanter Link in Bezug auf EU-Verfassung:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25561/1.html
1. Wussten Sie, dass unsere Volksvertreter einer Verfassung zugestimmt haben, die bestimmt:
Was Brüssel sagt, das müssen wir machen
So steht es im Text: „Diese Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der
Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.“
Bis 2004 kamen ca. 2/3 aller Gesetze aus Brüssel, mit Strafen versehen, wenn sich ein Land nicht daran hält. Die Vorgaben der EU sollen nach dieser Verfassung sogar noch über den
Verfassungen und Grundgesetzen der Mitgliedsländer stehen.
Dieser Artikel stand im Entwurf der Verfassung weit hinten. Um zu zeigen, wie ernst er gemeint
ist, steht er jetzt weiter vorne – noch vor den Grundrechten (Art. I–6, S.18).
2. Hätten Sie geglaubt, dass Brüssel Teile dieser Verfassung nach eigenem Gutdünken abändern
kann?
Von 321 Bestimmungen des Teils 3 dürfen 154 geändert werden – ohne eine Regierungskonferenz, und ohne dass das EU-Parlament zustimmen muss, darunter sind sehr wichtige Bereiche: europäischer Binnenmarkt; Arbeitnehmer; freier Warenverkehr; Kapital- und Zahlungsverkehr; Wettbewerbsregeln; Wirtschafts- und Währungspolitik; Umwelt; Verbraucherschutz; Verkehr; Landwirtschaft; Justiz; Industrie.
Es reicht schon, wenn das EU – Parlament nur „angehört wird; nur der Europäische Rat muss sich einig sein (Art. IV–445, S. 197)
3. Darf sich Brüssel mit einer Selbstbedienungsklausel alles erlauben?
Mit der „Flexibilitätsklausel“ hat sich die EU eine Hintertür eingebaut
Eigentlich war beschlossen, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich
befugt wurde – die sog. „begrenzte Einzelermächtigung“.
Aber das wird durch eine unverfänglich klingende „Flexibilitätsklausel“ unterlaufen: Fehlt
Brüssel die eigentlich erforderliche Ermächtigung, darf man dennoch „geeignete Maßnahmen“
ergreifen, so man das für richtig hält. Brüssel muss sich nur eine einstimmige Zustimmung eines Ministerrates und die der Mehrheit des Parlaments verschaffen (Art. I-18).
4. Haben Sie gemeint, dieser Verfassungsentwurf sei demokratisch zustande gekommen?
Es sei „eine Leistung“ des sog. Verfassungskonvents gewesen, diese Verfassung „im Namen der
Bürgerinnen und Bürger“ Europas auszuarbeiten, loben sich die Verfassungserarbeiter in ihrer
Präambel selbst. Damit man nicht merken sollte, dass der Entwurf nur von EUgläubigen Politikern stammt, dachte man sich eine „Anhörung der Zivilgesellschaft“ aus. Aber sogar dieses Feigenblatt hatte Löcher:
Selbst die (sorgsam ausgesuchten) 50 Bürger durften sich jeweils nur ein paar Minuten äußern
(Dokumentation: Konvent – Teilnehmer A. Wehr „Europa ohne Demokratie“ ISBN 3-89438-
272-4)
Der – sehr europabegeisterte – Jean – Claude Juncker, Premier von Luxemburg:
„Ich habe noch nie einen derart Untransparenz, eine völlig undurchsichtige, sich dem demokratischen Wettbewerb der Ideen entziehende Veranstaltung erlebt. Der Verfassungs –
Konvent ist angekündigt worden als die große Demokratie – Show – ich habe noch keine
dunklere Dunkelkammer gesehen als diesen Konvent“.
Spiegel 16.06.03
5. Würden Sie gerne erfahren, wie viele der Konvent – Mitglieder diese Verfassung abgelehnt
haben?
Es haben nicht alle Teilnehmer unterzeichnet
Weil die Bürger nicht erfahren sollten, welche Vertreter welcher Länder die Verfassung abgelehnt hatten, wurde die Liste geheim gehalten.
(Näheres: „Europa ohne Demokratie?“ v. Andreas Wehr ISBN 3-89438-272-4)
6. Wissen Sie in welcher Eile in manchen Ländern diese Verfassung durchgepeitscht wurde?
„Die litauischen Abgeordneten ratifizierten den Text ohne öffentliche Debatte, noch ehe auch nur der Entwurf im Amtsblatt der Union veröffentlicht worden war.
Erst nach der Ratifizierung wurde bekannt, dass der litauische Text auf den fünfhundert Seiten
400 Übersetzungsfehler enthielt.
(„Demokratie in der EU“ 3/07, S. 25)
7. Der EU – Verfassungsvertrag wird durch ein Gesetz als für die deutschen Bürger verbindlich erklärt, dass der Bundestag erlässt. Doch wollen Sie einen Vertrag befolgen müssen, von dem selbst ein Bundestagsabgeordneter sagt (Hermann Scheer, SPD, Alternativer Nobelpreis `99):
„Es gibt kaum Korrekturmöglichkeiten internationaler Verträge, falls sich ihre Umsetzung
(später) als unverhältnismäßig, unzulänglich, verfehlt oder gar verhängnisvoll herausstellt. Das Parlament eines Staates kann ein fehlerhaftes Gesetz ändern: Internationale Verträge sind
demgegenüber fest wie Beton“.
(„Die Politiker „ v. H. Scheer, 2003, S. 133)
8. Halten Sie es für akzeptabel, dass unsere Volksvertreter solche Beton – Verträge einfach abnicken?
Der Verfassungsexperte Prof. Schachtschneider stellt dazu fest:
„Die meisten Abgeordneten jedenfalls des Deutschen Bundestags pflegen den Gemeinschaftsverträgen blindlings zustimmen…;denn deren Ablehnung gilt als politisch inkorrekt. Einen messbaren Einfluss haben die Abgeordneten auf die Verträge nicht, vor allem
weil…die Regierung sich (bereits) gebunden hat“.
(„Deutschland nach dem Konventsentwurf“ v. Schachtschneider in „Recht u. Politik“ 39, S.202)
9. Haben Sie Vertrauen zu einer Verfassung, die von einem Parlament durchgewunken wurde,
dessen Präsident Lammert ungeniert sogar die Gewaltenteilung in Frage stellt:
„Es ist nicht überzeugend, den Grundsatz der Gewaltenteilung ohne weiteres auf die EU zu
übertragen.“
Dabei ist die Aufteilung der Staatsgewalt auf Parlament, Regierung und Rechtsprechung eine der
wichtigsten Säulen der Demokratie –genau wie die Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem
Gesetz.
Wenn nun sogar der Präsident des Bundestags Norbert Lammert findet, dass man in der EU
darauf verzichten kann – dann muss man sich schon Gedanken darüber machen, wie viel seinem
Parlament die demokratischen Grundregeln noch etwas bedeuteten, als es dieser Verfassung
zustimmte.
(Lammert „Europa leben lassen“ Welt am Sonntag 18.03.07)
10. Soll man durch diese Verfassung ein Zustand verfestigen, von dem Roman Herzog schreibt:
„Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland noch uneingeschränkt als eine
parlamentarische Demokratie bezeichnen kann“.
(Welt am Sonntag 14.01.07)
Prof. Herzog war immerhin 5 Jahre lang Präsident dieser Bundesrepublik.
11. Und müsste es die Politiker in diesem Land nicht zum Nachdenken bringen, wenn ausgerechnet Roman Herzog fordert:
„Diese Verfassung ist abzulehnen“
(Welt am Sonntag 14.01.07)
Prof. Herzog war immerhin 12 Jahre lang Vize-, dann Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.
12. Ist es nicht verdächtig, wenn Bundeskanzlerin Merkel verlangt – in ihrem verzweifelten Bemühen, die EU – Verfassung eilig durchzuziehen - : Die EU brauche nicht weniger Zuständigkeiten, sondern:
„Die EU braucht mehr Zuständigkeiten als heute. Es gibt den Willen, die Dinge schnell zu
bearbeiten“.
(50. Jahrestag Römische Verträge 25.03.2007)
Der Parlamentspräsident Lammert erklärt dazu, die Machtverschiebung nach Brüssel sei ja „das
Ergebnis kalkulierten politischen Handelns“. Waren die Bürger an diesem Handel beteiligt?
13. Soll Brüssel tatsächlich auch noch für den Sport zuständig sein?
In der Verfassung ist bestimmt, dass Brüssel auch für Sport und sogar den Tourismus
Zuständigkeiten bekommt.
(Art. I–17, S. 23)
14. Der Gleichheitsgrundsatz im Europäischen Parlament wird grob missachtet?
Die Deutschen haben ein Viertel zu wenig Abgeordnete im EU-Parlament
Entsprechend der Bevölkerungszahl müssten die deutschen Interessen von 124 Abgeordneten
wahrgenommen werden. Aber die Verfassung gesteht Deutschland viel weniger Vertreter zu: nur
96 gegenüber 654 anderen – es fehlt also rund ein Viertel der politischen Kraft. Und bei
künftigen Erweiterungen wird es noch viel schlimmer.
Dabei schreibt das deutsche Grundgesetz vor, dass alle Wahlen „allgemein, unmittelbar, frei,
geheim und gleich“ stattzufinden haben. In der EU – Verfassung steht fast das Selbe – nur das
Wort „gleich“ hat man klammheimlich weggestrichen.
(Art. I–20, S. 25 und Schlussakte, 34. Protokoll, Art. 1, S. 389)
15. Wissen Sie, wie viel (Steuerzahler-) Geld es kostet, dass die EU beschlossen hat, dass ihr Parlament abwechselnd in Strassburg und in Brüssel tagt?
Und wie viel höchstbezahlte Zeit für das Hin und Her der Abgeordneten verschwendet wird? Man schätzt:
Das dauernde Umziehen der europäischen Abgeordneten belastet die Steuerzahler im Jahr mit
etwa 200 Millionen Euro In der EU – Verfassung wird das so ausdrücklich so festgeschrieben.
(Schlussakte, 6. Protokoll, S. 267)
16. Akzeptieren Sie, wenn die EU – Verfassung vorsieht:
Die EU darf einen Krieg anfangen, ohne das Europäische Parlament zu fragen Über Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Das Parlament hat weder eine
Entscheidungsbefugnis noch eine Kontrolle über Truppeneinsätze und entsprechende
Außenpolitik. Es wird sogar ausdrücklich bestimmt, dass nicht einmal der Europäische
Gerichtshof eine Kontrollmöglichkeit hat.
(Art. I–41, S. 37 und Art. III–376. S. 169)
17. Wollen Sie mit ihren Steuern mehr Panzer und Tornados finanzieren?
Die EU – Bürger sind mit dieser Verfassung verpflichtet, mehr Geld für militärische Aufrüstung
auszugeben
Die Verfasser haben das sehr verschämt ausgedrückt: Sie verpflichteten die Mitgliedsstaaten,
„ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ – und das heißt im Klartext: mehr
Geld für Rüstung.
(Art. I– 41 Abs. 3. S.37)
18. Wollen Sie, dass in Ihrer Verfassung steht:
In gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt
In der Schlussakte der geplanten EU–Verfassung heißt es wörtlich:
„3.b) Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden..."
(Schlussakte, Erklärung 12, Art.2, S.434 )
19. Finden Sie eine Verfassung gut, in der erlaubt wird
Man darf in eine revoltierende Menge schießen
Die EU – Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig
niederzuschlagen“.
(Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434)
20. Möchten Sie eine Verfassung in Deutschland haben, vor welcher der Verfassungsexperte Prof. Schachtschneider warnt:
Die EU – Verfassung versetzt der deutschen Mitbestimmung den Todesstoß
Der Europäische Gerichtshof hat bestimmt, dass ausländische Unternehmen sich auch in
Deutschland nach der Rechtsreform ihres Heimatlandes richten dürfen: Dann aber sind sie nicht
mehr mitbestimmungspflichtig.
Die EU – Verfassung würde diese Entscheidung festschreiben.
(EuGH v. 30.9.2003 – RS. 167/01, Art. IV-438 Abs. 4, S.194)
21. Wollen Sie eine Verfassung einer Machtzentrale, die von ihrem eigenen Vizepräsidenten Günter Verheugen öffentlich angeprangert wird:
„Die Entwicklung hat den Beamten eine solche Machtfülle eingebracht… Es wird zu viel von
Beamten entschieden….Wenn ich Schreiben von (EU) Beamten lese, bin ich entsetzt: technisch,
arrogant, von oben herab“.
(Interview Süddeutsche Zeitung 05.10.06)
22. Wollen Sie, dass den EU – Beamten ein Freibrief ausgestellt wird?
40.000 EU – Leute wollen immerwährende Immunität
Erinnern Sie sich: 1999 musste die EU – Kommission, also die ganze Spitze, wegen eines
Korruptionsfalles zurücktreten.
Dennoch räumt man den EU – Beamten Immunität für ihre gesamte Arbeit ein, selbst für die Zeit
nach ihrem Ausscheiden.
In keinem der einzelnen Mitgliedsländer käme man auf die Idee, seinen Beamten Immunität zu
verleihen – aber in Brüssel will man nicht zur Verantwortung gezogen werden können; dabei
wird dort viel einschneidender in das Leben von 500 Millionen Menschen eingegriffen.
Diese Verantwortungslosigkeit wird in der geplanten Verfassung nicht nur für Beamte, sondern
auch noch für „sonstige Bedienstete der Union“ für alle Zeiten fortgeschrieben.
(Schlussakte, 7. Protokoll, Art. 11, S.270)
23. Wussten Sie, dass unsere Volksvertreter einer Verfassung zugestimmt haben, die bestimmt:
Die „Achtung des Privat – und Familienlebens“ darf eingeschränkt werden, jedenfalls die der
Wohnung oder von Telefon und Briefen – „für das wirtschaftliche Wohl des Landes“ oder „zum
Schutz der Moral“
Wer definiert dieses „wirtschaftliche Wohl“? Die EU, deren Wirtschaftspolitik vielleicht
angegriffen wird? Oder bei einem Streik, der Arbeitgeber – Verband? Bei Demonstrationen
gegen Arbeitsplatz – Vernichtung: die Vereinigung der Hedge – Fonds?
Und der Schutz welcher „Moral“? Oben ohne am Freibad? Abonnement eines Erotik – Senders?
3mal geschieden? Verheiratet, aber Kind mit einer Geliebten?
(Schlussakte, Erklärung 12, Art. 7, S.438)
Die Quellen – Angaben und die Seitenzahlen beziehen sich auf die offiziell von der EU
herausgegebene „Vertrag über eine Verfassung von Europa“
(ISBN 92 – 824 – 3098 – 7)
Und um zu schauen, wie sehr unsere Abgeordnete wieder "eingehend" ihr Gewissen geprüft haben, bevor sie dieser Verfassung zustimmten:
In diesem Fall MUSS die Frage erlaubt sein, ob wir nur von Marionetten regiert werden.